AGB

1. Anmeldung/ Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt vorzugsweise über die Internetseite www.babyschwimmen-sh.de unter der Rubrik „Kursangebot" und ist verbindlich. Ihre Anmeldung gilt immer für die gesamte Kursdauer, welche an einem festen Tag zur festen Uhrzeit stattfindet. Die verbindlichen Daten finden Sie auf der Kursbestätigung. Nach Eingang des vollständig ausgefüllten „Anmeldeformulars“ erhalten Sie, in der Regel innerhalb von drei Tagen, eine Anmeldebestätigung inklusiver besonderer Informationen. Ihre Anmeldung behält dann auch ihre Verbindlichkeit, wenn Sie von der Schwimmschule Matthes UG keine Anmeldebestätigung erhalten. Dies kann insbesondere dann passieren, wenn Sie in Ihren EMail-Account ein Spam Filter aktiviert haben, um unerwünschte E-Mails auszufiltern, oder wenn Ihre angebliche E-Mail-Adresse falsch ist. Sollten Sie drei Tage nach Ihrer Anmeldung noch keine Anmeldebestätigung erhalten haben, sollten Sie uns kontaktieren. Ein Teilnehmervertrag kommt durch Ihre Anmeldung und unsere Anmeldebestätigung zustande.

 

2. Kursgebühr

2.1   Die Kursgebühr ist spätestens 14 Tage vor Kursbeginn, per Überweisung oder Paypal zu zahlen. Hinsichtlich der Einhaltung der Zahlungsfrist kommt es auf den Zahlungseingang bei der Schwimmschule Matthes UG an. Im Falle eines nicht fristgerechten Zahlungseinganges besteht ein Anrecht auf die Teilnahme/ Ersatz von Kurs/ Kursstunde nicht. Bei nicht fristgerechten Zahlungseingang der Kursgebühr wird der Platz weitergegeben. Der Vertrag verliert nicht an seiner Gültigkeit und ist im vollen Umfange zu begleichen. Eine Teilnahmebescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.

 

3. Abmeldung/ Stornierung/ Umbuchung

3.1   Stornierungen und Umbuchungen unserer Schwimmkurse (alle) können nur 14 Tage vor Kursbeginn und ausschließlich in Textform akzeptiert werden. Bei nicht fristgerechter Stornierung und Nichterscheinen zum gebuchten/ bestätigten Kurs, wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Die Rechnung dazu geht per E-Mail oder Post zu und ist innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen. Fehlstunden können in der Anzahl "zwei" bei uns nachgeholt werden  wie folgt: eine Stunde Krankheit, eine Stunde Urlaub.  Der Urlaubstag kann auch bei Bedarf in Krankheit umgewandelt werden, dabei verliert man dann den Urlaubstag.  Eine Auszahlung oder ein Verrechnen der Fehlstunden, in andere Kursangebote ist nicht möglich. 

 

4. Kursorganisation

Die Schwimmschule Matthes UG behält sich vor, Kurse kurzfristig abzusagen oder zu verschieben, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder andere schwerwiegende Beeinträchtigungen vorliegen. Schwerwiegende Beeinträchtigungen liegen beispielsweise bei kurzfristigen Schließungen oder Reinigung des Schwimmbeckens (z.B. Kot im Schwimmbecken durch eine Vorgruppe etc.); Ausfall der Heizung Luft/ Wassertemperatur, Unfall, Ausfall der Lehrkraft.

 

5. Kleidung

Säuglinge und Kleinkinder müssen der Körpergröße angepasste Badekleidung (Ein- oder Mehrwegschwimmwindeln) mit enganliegenden Bündchen an Bauch und Beinen tragen.

 

6. Haftung

Die Schwimmschule Matthes UG haftet nicht für einfache, sondern nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Schwimmschule Matthes UG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Schwimmschule Matthes UG beruhen. Die jeweilige Hausordnung des Schwimmbades ist Folge zu leisten. Für Verlust und Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, Kleidung, Wertgeständen kann von der Schwimmschule Matthes UG keine Haftung übernommen werden. Sachbeschädigungen werden auf Kosten dessen erhoben, der sie verursacht hat. Liegengebliebene Sachen werden NICHT aufbewahrt. Bei Schäden, welche im/ am Schwimmschulgebäude, oder auf dem gesamten Gelände der Schwimmschule, durch Besucher/ Kursteilnehmer verursacht werden, haftet der Besucher/ Kursteilnehmer oder der Erziehungsberechtigte in vollem Umfang. Die Schwimmschule Matthes UG übernimmt keine Haftung für Verletzung und Schäden der Kursteilnehmer, die sich vor und nach der Schwimmstunde ereignen.

 

7. Aufsichtspflicht/ Unfallpflicht

Bei unseren Kursen sind die Eltern auch während des Kurses selbst für ihr Kind verantwortlich und bleiben im Hause. Die Unfallverhütungspflicht unsererseits beginnt erst mit dem Betreten des Schwimmbeckens. Das Schwimmbecken darf erst nach Aufforderung des Kursleiters betreten werden.

 

8. Sonstige

 Durch einen Kinderarztbesuch können Sie sicherstellen, dass medizinische Bedenken zum Babyschwimmen ausgeräumt sind. Die Schwimmschule übernimmt hierfür keine Haftung.

Ein absolutes Schwimmverbot besteht bei:

• Ohrenentzündungen

• Augenentzündungen

• Durchfall

• Ansteckende Krankheiten

• Fieber

• Nach Impfung mit Impfreaktionen

Das Tragen von Schmuck (besonders Ohrstecker, Ketten, Ringe, Schrankschlüssel) wird nicht empfohlen.

 

9. Fotografieren/ Filmen

Das Fotografieren ist ausschließlich im Bereich des Schwimmbeckens erlaubt, wenn alle anderen Kursteilnehmer/ Eltern damit einverstanden sind. Das Fotografieren in den Bereichen der Umkleidekabinen und Duschen ist verboten. Beim Filmen während der Kurseinheit ist zuvor die Zustimmung der anderen Kursteilnehmer zu erfragen. Ansonsten findet der Schwimmunterricht nur im Rahmen der Teilnehmer statt, ohne jeweils dritte Personen zum Wohle der Kursteilnehmer!

 

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen richtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.